Rechtsanwaltsvergütung

Die Vergütung für meine anwaltlichen Tätigkeiten erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach nach einer individuell mit Ihnen getroffenenen Vergütungsvereinbarung. Sofern wir keine Vergütungsvereinbarung treffen, erfolgt die Abrechnung nach dem RVG.

Die Tätigkeiten des Anwalts werden nach dem Gegenstandswert abgerechnet (§ 2 RVG). Ausnahmen bestehen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Strafsachen, Bußgeldverfahren oder bestimmte sozialrechtliche Angelegenheiten.

Nähere Informationen zu den Rechtsanwaltsgbühren finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de.

Die gesetzlichen Regelungen des RVG sind teilweise sehr komplex. Haben Sie Fragen zu den Kosten? Am besten fragen Sie einfach bei mir nach. Soweit möglich informiere ich Sie gerne zu Beginn des Mandats über die Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Kosten. Die Frage nach den Kosten ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Gut zu wissen:
Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch sind für Verbraucher auf 190 EURO zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt.

Rechtsschutzversicherung

Meine Kanzlei bietet in der Regel als Service an, für Sie die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zu stellen. Erteilt Ihre Rechtsschutversicherung die Kostendeckungszusage unproblematisch, ist dieser Service für sie kostenfrei. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass meine Kanzlei diesen kostenlosen Service abbrechen muss, wenn es zu Problemen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kommt. Selbstverständlich stimme ich dies vorab mit Ihnen ab. Die Einholung der Kostendeckungszusage ist gebührenrechlich eine eigene Angelegenheit. Sie entscheiden selbst, ob Sie mich kostenpflichtig mit der Einholung der Kostendeckungszusage beauftragen wollen. Sofern Sie meine Beauftragung von dem Vorliegen der Kostendeckungszusage abhängig machen wollen, teilen Sie mir dies bitte vorab mit.

Beratungshilfe - Prozesskostenhilfe (PKH) - Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Rechtsuchende mit geringem Einkommen und wenig Vermögen müssen nicht auf die qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt verzichten. Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen und wenig Vermögen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Gerne erläutere ich Ihnen die Möglichkeiten, staatliche Unterstützung zu bekommen.

Gemeinsam finden wir eine Lösung!